Gemeinderatswahl 2025

Logo der Gemeinderatswahl

Am Sonntag, 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat in St. Margarethen/Sierning neu gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jede/r österreichische Staatsbürger/in und jede/r Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag am 30. September 2024 in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hatte und im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist. 

Wer kann gewählt werden?

Die zur Wahl zugelassenen Wahlparteien und Wahlwerber werden an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.

Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?

Die persönliche Stimmabgabe ist
am Wahltag im Wahllokal am Gemeindeamt
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr möglich.


Die Gemeinde schickt Ihnen wieder die „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ zu. Diese erleichtert die gesamte Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. Diese Amtliche Wahlinformation wird Ihnen Mitte Dezember zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung!

Sie ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Wenn Sie am 26. Jänner 2025 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen Lichtbildausweis mit.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie auch dafür bitte die „Amtliche Wahlinformation“.

Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte folgende Möglichkeiten:

  1. bis Mittwoch 22. Jänner 2025 bis 23.59 Uhr
    schriftlich, mit der personalisierten Anforderungskarte und mit Rücksendekuvert oder 
    online im Internet
  2. Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr, persönlich im Gemeindeamt

Mit dem personalisierten Antragscode von der „Amtlichen Wahlinformation“ oder mit ihrer ID-Austria können Sie rund um die Uhr Ihre Wahlkarte beantragen.  --> hier zum Wahlkartenantrag

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Eine Wahlkarte kann von einem Angehörigen oder Bekannten mittels Vollmacht abgeholt werden: Formular für Wahlkarten Vollmacht

Die ausgefüllte Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2025 um 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.

ACHTUNG: Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben! Die Wahlkarte ist ein Dokument – Duplikate werden nicht ausgestellt!

 

28.11.2024