Alternativenergie

Alternativenergien wie Solar- und Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen sowie Hackschnitzel- und Pelletsheizungen werden von der Gemeinde St. Margarethen in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 3 % der Anschaffungskosten, höchstens aber € 220,00, gefördert. Das Ansuchen um Förderung kann nur der Haus- oder Wohnungseigentümer einbringen.  

Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung sind der Abschluss der baurechtlichen Bewilligungs- oder Meldepflicht sowie das Bezahlen der Rechnung.

Datei herunterladen: PDFRichtlinien der Gemeinde

Übersicht über Förderungen im Energiebereich

Zuständig

Formulare