Baukostenzuschuss

FÖRDERRICHTLINIEN BAUKOSTENZUSCHUSS (gültig ab 1.1.2008)

Als Baukostenzuschuss vergütet die Gemeinde St. Margarethen/Sierning 20 % der Aufschließungsabgabe.

Voraussetzungen für eine Rückvergütung der Aufschließungsabgabe:

  • Bezahlung der Aufschließungsabgabe
  • Baubeginn innerhalb von 2 Jahren nach Bauplatzerklärung
  • Fertigstellungsmeldung bei Einzug bzw. 5 Jahre nach Baubeginn
    sowie Beibringung aller dafür erforderlichen Unterlagen

Zuständig

Zuständigkeiten