Bitte beachten:
Verpflichtende Kastration von Katzen mit Freigang!
Die 2. Tierhaltungsverordnung sieht vor, dass Katzen (sowohl weibliche als auch männliche), die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen sind, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 61/2017 vom 25. April 2017 wurde auch der Begriff Zucht neu definiert.
Die NÖ Tierschutzombudsstelle hat eine Zusammenfassung erstellt, die Sie nachstehend herunterladen können:
Katzenhaltung_Novelle_Tierschutzgesetz_2017