Veranstaltungsanmeldung

Auszug aus dem NÖ Veranstaltungsgesetz 

Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Gemeinde spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.

Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist. Im Gegensatz dazu ist eine Veranstaltung nicht öffentlich, wenn die Teilnahme nur einem vorher bestimmten Personenkreis möglich ist und auch nur diese Personen zu dieser Veranstaltung namentlich eingeladen wurden.

Die Anmeldung hat neben den Daten des Veranstalters (bzw. Verantwortlichen), den Ort der Veranstaltung (ggf. mit Lageplan), den Zeitraum und die Bezeichnung der Veranstaltung, die erwartete Gesamtbesucherzahl und die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, zu enthalten.

Weiters sind der Anmeldung unter anderem der Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, ein sicherheits-, brandschutz- und ein rettungstechnisches Konzept sowie ein Verkehrskonzept und der Nachweis der Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte anzuschließen. Für die Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte ist die Gemeinde zuständig. 

Informationsblatt zu Veranstaltungen

Formular Veranstaltungsanmeldung

Eine Veranstaltung ist bei der Bezirkshauptmannschaft anzumelden, wenn die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, 3.000 Personen übersteigt. In diesem Fall ist die Veranstaltung spätestens acht Wochen vor Beginn anzumelden.

Schriftliche Ankündigungen von Veranstaltungen (Plakate, Postwurf) müssen sichtbar den Namen und den Wohnsitz des Veranstalters enthalten.

NÖ Veranstaltungsgesetz