Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, mit der der inländische Grundbesitz besteuert wird. Unter Grundbesitz sind das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke zu verstehen.

Für die Besteuerung des Grundbesitzes ist der Einheitswert maßgebend. Der Einheitswert wird vom Finanzamt errechnet und mittels Einheitswertbescheid festgelegt.

Gleichzeitig mit dem Einheitswert wird vom Finanzamt auch der Steuermessbetrag festgesetzt.

Der Steuermessbetrag bildet die Grundlage für die Vorschreibung der Grundsteuer, in dem dieser Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert wird.

Der Hebesatz beträgt zur Zeit 500 %, so dass sich folgende Steuerberechnung ergibt:

Steuermessbetrag x Hebesatz (500 %) = Grundsteuer pro Jahr

Die Grundsteuer der Gemeinde St. Margarethen wird eingehoben vom:

Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk St. Pölten,
Hötzendorfstraße 13, 3100 St. Pölten

Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an:

Telefon: 02742/71117
Fax: 02742/71117 DW 13
gemeindeverband@gvu-stpoelten.at

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Zuständig


Foto von Amtsleitung Renate Mayringer
Kontaktdaten von Renate Mayringer, Amtsleitung
NameRenate Mayringer, Amtsleitung
AdresseHauptstraße 10
3231 St. Margarethen/Sierning
Telefon+43 2747 3472-12
Faxnummer+43 2747 3472-17
E-Mail (offiziell)gemeinde@sankt-margarethen.at
E-Mail (persönlich)renate.mayringer@sankt-margarethen.at