Sie befinden sich hier: Startseite > Gemeindeverwaltung > Zuständigkeiten
Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland bedürfen eines Bewilligungsbescheides durch die Baubehörde.
Die aktuellen Informationen dazu finden Sie u.a. im § 10 NÖ Bauordnung 2014 idgF.
Winter 2025Mehr...